Gut zu wissen
Wir haben die Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a bis 45c SGB XI i.V.m. der Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen Anhalt.
Daher können wir die Abrechnung des Entlastungsbetrages direkt über die Pflegekassen anbieten.
Pflegeberatung nach § 37 SGB XI
(Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2–5)
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.
Wir sind offiziell anerkannt und dürfen diese Beratungseinsätze durchführen.
Was bedeutet das für Sie?
• Sicherung Ihres Pflegegeldes
• Fachliche Unterstützung im Pflegealltag
• Individuelle Tipps zur Entlastung
• Hilfe bei Fragen rund um Pflege und Organisation
Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Sie sind unsicher, ob Sie betroffen sind? Sprechen Sie uns gerne an.