Gut zu wissen

Wir haben die Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a bis 45c SGB XI i.V.m. der Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen Anhalt.

Daher können wir die Abrechnung des Entlastungsbetrages direkt über die Pflegekassen anbieten.

 

Pflegeberatung nach § 37 SGB XI

(Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2–5)

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.

Wir sind offiziell anerkannt und dürfen diese Beratungseinsätze durchführen.

Was bedeutet das für Sie?

• Sicherung Ihres Pflegegeldes

• Fachliche Unterstützung im Pflegealltag

• Individuelle Tipps zur Entlastung

• Hilfe bei Fragen rund um Pflege und Organisation

Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Sie sind unsicher, ob Sie betroffen sind? Sprechen Sie uns gerne an.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.